Krankmeldung: Was darf der Arbeitgeber?

Alana
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Ein flaues Gefühl im Magen, der Kopf brummt und die Glieder schmerzen – so mancher Morgen beginnt mit dem unangenehmen Gefühl, krank zu sein. Doch was tun, wenn man nicht zur Arbeit gehen kann? Klar, der Arbeitgeber muss informiert werden. Doch welche Rechte hat er eigentlich bei einer Krankmeldung? Darf er nach dem Grund fragen? Und wie sieht es mit einem Besuch vom Betriebsarzt aus? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Krankmeldung: Was darf der Arbeitgeber?“ wollen wir heute bei Kaffee und Kuchen einmal genauer beleuchten.

Stellen Sie sich vor: Es ist Montagmorgen und die Grippewelle hat Sie voll erwischt. An Arbeit ist nicht zu denken. Der erste Schritt ist klar: Sie melden sich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Doch schnell kommen Ihnen Fragen in den Sinn. Muss ich meinem Chef sagen, was ich genau habe? Muss ich ans Telefon gehen, wenn er anruft? Und darf er mich während meiner Krankschreibung überhaupt kontaktieren? Keine Sorge, Sie sind nicht allein mit diesen Fragen. Das Thema „Krankmeldung: Was darf der Arbeitgeber?“ wirft oft Unsicherheiten auf. Deshalb wollen wir uns heute gemeinsam auf Spurensuche begeben und Licht ins Dunkel bringen.

Beginnen wir mit einem kleinen Ausflug in die Vergangenheit. Früher war es üblich, dass Arbeitnehmer bei Krankheit ein Attest vom Arzt vorlegen mussten – und das schon ab dem ersten Krankheitstag. Doch diese Zeiten sind vorbei. Seit 2016 gilt in Deutschland die Regelung, dass Arbeitnehmer erst nach drei Krankheitstagen verpflichtet sind, ein ärztliches Attest vorzulegen. Diese sogenannte „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, kurz AU, bestätigt dem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und wie lange diese voraussichtlich andauern wird.

Doch zurück zu unseren Fragen. Muss man dem Arbeitgeber seinen Krankheitsgrund nennen? Die Antwort lautet: Jein. Grundsätzlich haben Sie das Recht, die Diagnose für sich zu behalten. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Chef detailliert zu schildern, welche Krankheit Sie plagt. Es reicht, wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Ausnahmen gibt es nur in wenigen speziellen Fällen, etwa bei ansteckenden Krankheiten, die für Kollegen relevant sein könnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Darf der Arbeitgeber Sie während Ihrer Krankschreibung kontaktieren? Auch hier gilt: Grundsätzlich nein. Ihre Genesung hat oberste Priorität. Ihr Chef darf Sie während Ihrer Krankmeldung nicht mit arbeitsbezogenen Anfragen belästigen. Ausnahmen gibt es nur in dringenden Notfällen, etwa wenn Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist und sich das Problem nicht anders lösen lässt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung bestimmte Rechte haben. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihren Krankheitsgrund mitzuteilen und haben das Recht, während Ihrer Krankschreibung nicht mit Arbeitsangelegenheiten belästigt zu werden. Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankmeldung rechtzeitig und korrekt bei Ihrem Arbeitgeber melden und die Fristen für die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einhalten. So steht Ihrer Genesung und baldigen Rückkehr an den Arbeitsplatz nichts im Wege.

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