Maklerkosten bei Vermietung: Wer zahlt eigentlich?
Endlich die Traumwohnung gefunden – doch dann die Ernüchterung: Der Makler möchte eine saftige Provision. Aber wer muss eigentlich zahlen, wenn ein Vermittler bei der Wohnungssuche geholfen hat? Diese Frage beschäftigt viele Wohnungssuchende und sorgt immer wieder für Unsicherheit.
Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren einiges geändert, was die Maklerprovision bei Vermietungen betrifft. Früher war es üblich, dass der Mieter die Kosten für den Makler übernahm, wenn dieser ihm erfolgreich eine Wohnung vermittelt hat. Mittlerweile gibt es jedoch neue gesetzliche Regelungen, die die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter neu regeln.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und erklärt, wer in welchem Fall die Maklerkosten bei einer Vermietung trägt. Außerdem erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie die Kosten für die Maklerprovision möglichst gering halten können.
Die Frage, wer den Makler bei einer Vermietung bezahlt, ist also nicht immer einfach zu beantworten. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, beispielsweise ob der Makler für den Mieter oder den Vermieter tätig ist und ob es sich um eine Neuvermietung oder eine Bestandswohnung handelt.
Im Folgenden gehen wir genauer auf die verschiedenen Konstellationen ein und zeigen Ihnen, wer in welchem Fall die Maklerprovision zahlen muss. So sind Sie bestens informiert und können unangenehme Überraschungen vermeiden.
Wer zahlt den Makler bei Vermietung: Mieter oder Vermieter?
Seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Das bedeutet, dass der Vermieter die Maklerprovision übernehmen muss, wenn er einen Makler mit der Vermittlung seiner Wohnung beauftragt. Sucht der Mieter hingegen selbstständig nach einer Wohnung und wendet sich dann an einen Makler, muss er die Provision selbst zahlen.
Vorteile des Bestellerprinzips
Das Bestellerprinzip hat für Mieter einige Vorteile:
- Geringere Kosten: Mieter müssen keine Maklerprovision mehr zahlen, wenn sie vom Vermieter beauftragte Makler kontaktieren.
- Mehr Transparenz: Es ist klar geregelt, wer die Maklerprovision zahlen muss.
- Gerechtere Kostenverteilung: Derjenige, der die Leistung des Maklers in Anspruch nimmt, zahlt auch dafür.
Ausnahmen vom Bestellerprinzip
Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Bestellerprinzip. So gilt es beispielsweise nicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. In diesen Fällen können die Vertragsparteien frei vereinbaren, wer die Maklerprovision trägt.
Tipps für die Wohnungssuche
Die folgenden Tipps helfen Ihnen bei der Wohnungssuche und der Vermeidung unnötiger Maklerkosten:
- Achten Sie auf Formulierungen in Immobilienanzeigen. Formulierungen wie "provisionsfrei für den Mieter" weisen darauf hin, dass der Vermieter die Maklerkosten übernimmt.
- Fragen Sie direkt beim Makler nach, wer die Provision zahlen muss, bevor Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.
- Nutzen Sie alternative Suchmöglichkeiten wie Online-Portale oder Zeitungsanzeigen, um provisionsfreie Wohnungen zu finden.
Fazit
Die Frage "Wer zahlt den Makler bei Vermietung?" lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Bestellerprinzip sorgt jedoch für mehr Transparenz und Fairness bei der Kostenverteilung. Informieren Sie sich vorab über die geltende Rechtslage und die Vertragsbedingungen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Mit etwas Glück finden Sie Ihre Traumwohnung auch provisionsfrei.
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